AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
a) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Lieferungen der Firma TITAN Fashion TNG GmbH (nachfolgend TITAN genannt), welche gegenüber Unternehmern erklärt oder getätigt werden. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
b) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners sind unbeachtlich. Anders lautende AGB der Vertragspartner werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der TITAN, auch im Falle der Warenlieferung, nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebot, Vertragsgegenstand, Vertragsschluss und Preise
a) Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Rechnung wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.
b) Die Preise gelten vorbehaltlich offensichtlichen Irrtümern. Unbeachtet dessen unterbreitet die TITAN dem Vertragspartner in einem solchen Fall unverzüglich ein neues Angebot.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt verzollt, ab Lager. Fracht-, und Speditionskosten zum Empfänger ab Lager Nürnberg gehen zu Lasten des Käufers, bzw. des Empfängers. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht mit Zur Verfügungstellung auf den Käufer über.
4. Schadensersatz bei Nichtabnahme
a) Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist TITAN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In einem solchen Fall kann der Vertragspartner keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen.
b) TITAN haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
c) Teillieferungen und Teilleistungen durch TITAN sind zulässig, soweit die dem Vertragspartner zumutbar ist und mit ihm abgesprochen sind. Bei Teillieferungen, die durch TITAN veranlasst sind, trägt die TITAN die über das normale Maß anfallenden Versandkosten. Bei Veranlassung durch den Vertragspartner hat dieser die erhöhten Nebenkosten zu tragen.
5. Gefahrübergang, Untersuchungs- und Rügepflicht
a) Geringe Differenzen zwischen den bestellten und ausgelieferten Mengen, Qualitäten und Größen können auftreten.
b) Bei Versand der Ware hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Fehler und Transportschäden zu überprüfen. Transportschäden sind beim Lieferanten anzuzeigen und durch diesen bestätigen zu lassen. § 377 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bleibt unberührt.
c) Geringfügige Abweichungen von Farbe und/oder Qualitäts- und Leistungsabweichungen begründen keinerlei Ansprüche des Vertragspartners aus Gewährleistung. Ebenso bleiben geringfügige Änderungen der Form, anderen geringfügigen optischen Änderungen sowie Verbesserung der Qualität durch den Hersteller vorbehalten.
6. Haftungsbeschränkungen
a) Die Haftung für Schäden, die auf einfache Fahrlässigkeit der TITAN oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen beruht, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Pflicht verletzt worden ist, deren Einhaltung für die Erfüllung des Vertrages von besonderer Bedeutung war.
b) Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Vertragspartner infolge eines von TITAN zu vertretenden Verzuges, durch eine von TITAN zu vertretende Unmöglichkeit oder durch Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, entstehen, wird auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Die Haftung ist auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
c) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
7. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
a) Nach Vertragsschluss ist der Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Versand- und Verpackungskosten und etwaiger Gebühren für Zahlweisen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen (falls nicht anders vereinbart) an TITAN zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
b) Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TITAN anerkannt sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf der demselben Vertragsverhältnis beruht.
c) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen TITAN an Dritte abzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt
Zwischen den Parteien wird hinsichtlich der von TITAN gelieferter Ware ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der TITAN. Bei vertragswidrigen Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die TITAN berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Zugriffe Dritter auf Waren, die im Eigentum der TITAN stehen, sind der TITAN unverzüglich anzuzeigen. Kosten, die durch solche Zugriffe entstehen, wie etwa durch die Durchführung von Drittwiderspruchsklagen o.ä., hat der Vertragspartner zu tragen. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt in vollem Umfang an die TITAN ab.
9. Datenschutz
TITAN ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner betreffen, gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Landesdatenschutzgesetze zu verarbeiten und zu speichern.
10. Muster
Titan berechnet Vertreter- und Vervielfältigunsmuster zum doppelten angebotenen Verkaufspreis. Enzeilmuster, Größensätze und Produktionsmuster werden nicht in Rechnung gestellt.
11. Schlussbestimmungen
a) Sonstige Vereinbarungen und Willenserklärungen bedürfen der Schriftform.
b) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Nürnberg vereinbart.
c) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen Anwendung, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.
d) Die Geschäftssprache ist Deutsch.
e) Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt, welche dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.